• Stundensatz EUR 300,– zuzügl. 20% USt*
  • Sofern es für Sie günstiger ist, erfolgt eine Abrechnung nach
    dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK).

Qualitativ einwandfreie anwaltliche Dienstleistungen haben auch Ihren wohlverdienten Preis. Meine Entlohnung erfolgt nach dem nachstehenden, einfachen Grundmodell, Abweichungen im konkreten Fall nach freier Vereinbarung bleiben vorbehalten:

Entlohnung grundsätzlich auf Basis einer Stundensatzvereinbarung (EUR 300,– zzgl. 20% USt und Barauslagen). Sofern es für Sie günstiger ist, erfolgt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK).

Die Vereinbarung eines angemessenen Pauschalhonorars ist im Einzelfall möglich.

Die Forderung eines geringfügigen bzw. adäquaten Akontos ist heutzutage üblich, regelmäßige laufende Abrechnungen – monatsweise oder im Quartal – behalte ich mir vor.

*Ausnahme: Bei äußerst arbeitsintensiven oder dringenden Angelegenheiten, die eine Zurückstellung anderer Fallbearbeitungen meinerseits erfordert, gilt unter Umständen nach Vereinbarung ein erhöhter Stundensatz (Anm.: bis zu max. EUR 350,– zzgl. 20% USt).