Ich bin spezialisiert auf die Rechtsberatung und Parteienvertretung in Zusammenhang mit folgenden Rechtsmaterien:

Immobilienrecht

Errichtung von Kaufverträgen samt zügiger grundbücherlicher Abwicklung
Errichtung von Mietverträgen und Nutzungsvereinbarungen aller Art
Beratung in Zusammenhang mit bestandrechtlichen Fragestellungen
Kompetente Vertretung in Schadenersatzprozessen gegen Bauträger oder Verkäufer
Nachbarschafts- und Servitutsstreitigkeiten aller Art

Prozessführung

Ich vertrete Sie vor jedem Zivilgericht und vor jeder Behörde in Österreich als Klage- oder Beklagtenvertreter. Die kompetente und wirtschaftlich effiziente Prozessführung ist eine meiner größten Stärken als Spezialist auf diesem Gebiet der „Litigation“. Die erfolgreiche gerichtliche Anspruchstellung oder –abwehr kann nur durch fundierte Kenntnisse des materiellen Rechts und des Prozessrechts erfolgen, in Verbindung mit der präzisen Aufarbeitung des konkreten Sachverhalts. Hierfür – wie auch für die fachgerechte Ausformulierung von Rechtsmitteln aller Art – stehe ich mit meinem Namen, historische Erfolge in diesem Zusammenhang über Jahre hinweg geben mir Recht. Ihr Prozesserfolg ist nicht nur mein Anliegen, sondern darüber hinaus auch meine ausgeprägte Leidenschaft in meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Erbrecht

Die Vertretung von Erben in Verlassenschaftsverfahren sowie und deren rasche Abhandlung sind in den letzten Jahren zusehends fixer Bestandteil meiner heutigen anwaltlichen Praxis geworden, wie auch die Errichtung von Testamenten oder Erbenübereinkommen.

Ehescheidung

Egal, ob einvernehmlich oder nicht, bei mir finden Sie die erste richtige Anlaufstelle, wenn es um die Ehescheidung oder Aufteilung des Gebrauchsvermögens geht. Im Bedarfsfall kann ich für Sie auch vor oder nach dem Klarwerden eines nervenaufreibenden faktischen Endes Ihrer Ehe den Kontakt mit Privatdetektiven meines Vertrauens herstellen und Ihnen die Arbeit abnehmen, Ihrem „Ex-Partner“ eine Eheverfehlung oder Treuebruch nachzuweisen. Die Lösung von Unterhalts- und Obsorge-Fragen werden in diesem Zusammenhang meinerseits ebenfalls angeboten. Schauen Sie wieder nach vorne und lassen Sie mich als Spezialisten die juristische Auflösung Ihrer Beziehungsvergangenheit fachgerecht und zu Ihrem Vorteil erledigen.

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Produkthaftung (PHG)

Für Privatpersonen wir auch Unternehmen finden Sie in meiner Person einen prozesserfahrenen Schadenersatzexperten. Schadenersatzklagen in Millionenhöhe gingen bereits von meinem Schreibtisch, Großschadensfälle sind daher egal ob Personen- oder Sachschaden ein gewichtiger Kernbereich meiner Spezialisierung, einschließlich der höchst komplexen Frage und Berechnung eines Verdienstentgangs. Gleiches gilt für Gewährleistungs- oder Produkthaftungsfälle.

GmbH/Personengesellschaften

Von der Unternehmensgründung bis zur Gesellschafterstreitigkeit sind mir die Alltagsfragen von Start-Ups wie auch KMU bzw. Großunternehmen bekannt. Gerne verhelfe ich auch Ihrem Unternehmen in juristischer Sicht aus den Kinderschuhen und berate ich laufend Geschäftsführer in Fragen des Gesellschafts- bzw. Unternehmensrechts.

Vertragsrecht

Mag ich persönlich auch gerne vor Gericht mit Leidenschaft und sprachlicher Schärfe Ihren Rechtsstandpunkt vertreten, noch mehr erfüllt es mich, wenn ich einen Vertrag oder Vergleich errichte, der nie Auslegungsschwierigkeiten oder spätere gerichtliche Streitigkeiten verursacht.
„Wasserdicht, fair und weitsichtig“ sollte ein Vertragstext bereits heute alle Eventualitäten der Zukunft abhandeln und daher von Anfang an entsprechend bedacht ausverhandelt werden.
Im Sinne der Kautelarjurisprudenz, das ist die Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten durch vorausblickende außergerichtliche Rechtsberatung und Vertrags-/Vergleichserrichtung, stehe ich Ihnen gerne mit all meinen juristischen, technischen und wirtschaftlichen Kenntnissen in nahezu jeder Rechtsmaterie des Zivil- bzw. Unternehmensrechts als lösungsorientierter Anwalt und Vertragserrichter zur Verfügung.

“Ich als Rechtsanwalt habe mir ein Ziel gesetzt, dem Klient als Rechtsfreund und Berater in seiner konkreten Situation „unumwunden“ zu dienen, dies mit all den mir zur Verfügung stehenden argumentativen Kräften.”
Christian Sander, GF