Erbrecht
Das Ableben eines geliebten Menschen ist ein einschneidendes Erlebnis, welches uns alle früher oder später selbst trifft, als zurückgebliebener Angehöriger jedoch schwer treffen kann. Die juristische und auch psychologische Vertretung in Verlassenschaftsverfahren wird durch meine Person ebenso gerne gewährleistet, wie auch die Ausformulierung Ihres letzten Willens als Testamentserrichter. Aber auch Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht habe ich zum Wohlwollen so mancher Erben erledigen können, dies gerade auch in größeren streitigen Verfahren über nennenswerte Liegenschaftsobjekte bzw. Betriebe. Auch als sogenannter Erbenmachthaber stehe ich Ihnen bei der zügigen Abwicklung einer Verlassenschaft gegenüber Gerichtskommissär (Notar) bzw. Verlassenschaftsgericht mit im Einzelfall verhandelbaren Stundensätzen gerne hilfreich und für Sie als Betroffenen auch als Mensch in dieser schwierigen Situation jederzeit zur Ihrer persönlichen Verfügung.