Prozessführung (Litigation)
Ich verstehe mich grundsätzlich als Prozessanwalt. Schwierige und maßgeschneiderte Klagen, aber auch ein Anwaltswechsel im Rechtsmittelverfahren zugunsten meiner Person, zumal die Berufungsschrift inhaltlich einwandfrei und gesetzmäßig ausgeführt werden muss, sind mir bestens vertraut, und bildet das Zivilverfahren (ZPO) den Kern meiner juristischen bzw. anwaltlichen Tätigkeit. Sämtliche zivil- und gesellschaftsrechtlichen Prozessgegenstände des Alltags bis hin zu ausgerissenen konsumentenschutz- und immaterialgüterrechtbezogenen Aufgabenstellungen stecken meinen breiten Erfahrungsschatz in diesem Bereich der sogenannten „Litigation“ ab.
Scheuen Sie nicht den Weg zu Gericht, wenn Sie im Recht sind und möglicherweise nur das Prozesskostenrisiko Sie abschreckt. Mit einem wirtschaftlich vernünftig denkenden Anwalt sind Sie aus nachstehenden Gründen wohl kaum in Gefahr, dass Sie einen kapitalen Schiffbruch vor Gericht erleiden, denn ich gehe mit meinen Mandanten in kein Verfahren, wenn nicht die eigenen „Hausaufgaben“ (fundierte fallbezogenen Judikatur-Recherche, Beweismittelbeschaffung, etc.) zuvor nicht mit Akribie erledigt wurden.
Ein böses Erwachen im laufenden Verfahren ist daher bei hinreichender Antizipation der Schwachstellen des eigenen Rechtsstandpunktes mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, und wenn es in der ersten Instanz nicht sogleich klappt, keine Angst, der Instanzenzug steht einem immer offen, gerade dann, wenn man von Beginn an erstrichterliche Fehleinschätzungen formrichtig als Anwalt rügt (Grundlage einer erfolgreichen Berufung, insbesondere bei Verfahrensfehlern). Wenn Sie meine Einstellung zur Prozessführung überzeugt, und es Ihnen mit einem Anspruch gegen jemanden bereits „unter den Nägeln brennt“, vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin bei Ihrem Prozessanwalt CS.