Strafverteidigung
Als charismatischer Verteidiger mit Verhandlungsgespür stehe ich Ihnen nervenstark auch in Strafverfahren zur Seite. Insbesondere Vermögensdelikte und Verfahren wegen Suchtmittelverstößen werden von mir ebenso betreut, wie diverse Gewaltdelikte (Raub, Körperverletzungen, insbesondere im Rahmen von verschuldeten Verkehrsunfällen). Die moralische Grenze ziehe ich lediglich in der Verteidigung von Mördern und Kindesschändern, wie sonstige Sittlichkeitsdelikte, insbesondere unter der Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses. In sämtlichen anderen Belangen ist jedoch eine kompetente Strafverteidigung des betrunkenen Schülers, der eine Schlägerei anzettelt, bis zum mit Untreuevorwürfen versehenen Bankdirektor, sohin quer durch alle sozialen Schichten und Deliktsbereiche, für mich denkbar und durch entsprechende Prozesserfahrung meinerseits abgedeckt. Ein angemessenes Honorar-Akonto wird meinerseits im Falle der Beauftragung mit Ihrer Verteidigung je nach Einzelfall verlangt.